Telefonische Beratung:    038428 637774
(Mo.- Fr. zwischen 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr)

WEEE Regelungen

Hinweise für Artikel die unter bestimmte Gesetze oder Verordnungen fallen

WEEE ist die Abkürzung für "Waste Electrical and Electronic Equipment". Die WEEE Direktive regelt Rücknahme und Recycling von Elektro- und Elektronikprodukten

Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien der Akkus oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes hinzuweisen: Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. CD steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.


EU-Verordnung 244/2009

Artikel 3 Absatz 2

Bei Speziallampen ist auf der Verpackung und in jeder Art von Produktinformation, mit der die Lampe in Verkehr gebracht wird, an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar Folgendes anzugeben:

a) der vorgesehene Verwendungszweck der Lampe und
b) der Hinweis, dass die Lampe zur Raumbeleuchtung im Haushalt nicht geeignet ist.

In den in Artikel 8 der Richtlinie 2005/32/EG genannten technischen Unterlagen zur Konformitätsbewertung sind gegebenenfalls die technischen Eigenschaften aufzuführen, aufgrund deren die Lampe für den auf der Verpackung angegebenen Spezialzweck geeignet ist.



Umwelt & Entsorgung

Auswechselbare LED Leuchtmittel gehören, ebenso wie Energiesparlampen, nicht in den Hausmüll.
Diese Produkte sind hierzu mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Lampen / Leuchtmittel welche unter das Elektro-Gesetz fallen, also nicht in den Hausmüll gehören, müssen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden bei den kommunalen Sammelstellen in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei zurück gegeben werden.
Für Hersteller und Importeure entsteht durch dieses Gesetz die Verpflichtung zur Registrierung und zur Rücknahme
Glühlampen und Halogenleuchtmittel dürfen über den Hausmüll entsorgt werden.
Energiesparlampen, Leuchtstoff- und Kompakt-Leuchtstofflampen enthalten ebenso wie Hochdruck-Entladungslampen geringe Mengen an Quecksilber und recyclingfähigem Leuchtstoff. Sie dürfen NICHT mit gewöhnlichem Restmüll entsorgt werden. Diese müssen von Privatpersonen und Gewerbetreibenden bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei zurück gegeben werden.
Sollte eine Energiesparlampe zerbrechen beachten Sie bitte folgende Regeln um möglichst wenig Quecksilber ausgesetzt zu sein. Lüften sie den Raum mindestens 15 Minuten gründlich durch, und verlassen Sie den Raum in dieser Zeit, auch beim Aufräumen empfiehlt sich eine weitere Lüftung des Raumes. Wenn die Lampe in einer Leuchte zerbrochen ist, stellen Sie sicher, dass die Leuchte vom Stromnetz getrennt ist, um Stromschläge zu vermeiden. (Sicherung herausnehmen / ausschalten)
Elektronische Geräte und Lampen enthalten verwertbare elektronische Komponenten.Sie sollten als Elektronikschrott entsorgt werden.

Entsorgerfirmen finden Sie auch im Örtlichen Telefonbuch.


ED_Payment